Aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das den Verleih von
gewerblichen Mitarbeitern zwischen Betrieben des Baugewerbes gem. §1b AUG gestattet.
Überall in Deutschland stellen wir für unsere Kunden zusätzliches Fachpersonal als Verstärkung zum eigenen Personal zur Verfügung.
Wir sind für Sie auch da, wenn Ihr Personal in Urlaub geht oder durch Krankheit ausfällt. Unsere Mitarbeiter werden in Ihre Mannschaften integriert und Sie behalten die Aufsicht und Führung.